Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung
Finanziert vom Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Erste Schritte
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Wer wird gefördert?
- Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung)
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für KMU entsprechen und ihren Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. In diesem Merkblatt finden Sie alle Informationen zu antragsberechtigten Unternehmen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung gefördert werden. Wir können Ihnen hierzu vielfältig Hilfestellung geben, ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit Beratungsleistungen zum Abbau struktureller Ungleichheiten innerhalb des Unternehmens (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, altersgerechte Gestaltung der Arbeit) zu fördern.
Weiterhin besteht die Möglichkeit Beratungsleistungen zum Abbau struktureller Ungleichheiten innerhalb des Unternehmens (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, altersgerechte Gestaltung der Arbeit) zu fördern.

Wirtschaftliche Fragestellungen
- Marketingkanäle und Reichweite
- Vertriebskonzepte
- Standortwahl und Filialen
- Kooperationen
- Ausbildungsklassen und Geschäftsmodelle
- QM-Systeme

Finanzielle Fragestellungen
- Liquidität und Finanzierung
- Fördermittelanalyse
- Finanzplanung und Kostenstruktur

Personelle Fragestellungen
- Recruiting
- Mitarbeiterführung und -förderung
- Personalkosten

Organisatorische Fragestellungen
- Unternehmensstratgie und -ausrichtung
- Digitalisierung von Unternehmensabläufen